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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betreiber: Streichan und Krull UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftssitz: Hauptstr. 88, 42349 Wuppertal
Handelsregisternummer: HRB36248
Handelsgericht: Amtsgericht Wuppertal 
Telefon: +49 0202 89015031
E-Mail: info@kraftbunker.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Mark Streichan

§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Streichan und Krull UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 88, 42349 Wuppertal (nachfolgend „Studio“ genannt) und dem Mitglied (nachfolgend „Mitglied“ genannt) im Rahmen der Mitgliedschaftsvereinbarung.
  2. Gegenstand des Vertrages ist die Berechtigung des Mitglieds zur Nutzung der Sport- und Fitnesseinrichtungen des Studios sowie zur Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB und der jeweils gültigen Hausordnung.
  3. Die vom Studio angebotenen Hauptleistungen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
    • Open Gym / Freies Training (Geräte- und Freihantelbereich): Die gemeinschaftliche Nutzung der Trainingsflächen, Sportgeräte und Kardio-Einrichtungen während der offiziellen Öffnungszeiten.
    • Gruppenkurse: Die Teilnahme an den im aktuellen Kursplan ausgewiesenen und vom Studio angebotenen Sport- und Fitnesskursen (z.B. Meet me at the bar), sofern freie Plätze vorhanden sind und dies im jeweiligen Mitgliedschaftstarif enthalten ist.
    • Nutzung von Nebenräumen: Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Sanitäranlagen, Duschen und Umkleideräume.
  4. Der genaue Umfang der dem Mitglied zustehenden Leistungen (z.B. Basic-Tarif oder All-Inclusive-Tarif) ergibt sich verbindlich aus der jeweiligen, individuell abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung.

§2 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Mitgliedschaft hat eine erste Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
    Kündigung aus gesundheitlichen Gründen:
    • Wird dem Mitglied aufgrund einer dauerhaften, nicht behebbaren Sportuntauglichkeit die Nutzung der Einrichtungen und Leistungen des Studios unmöglich (z.B. bei ärztlich bescheinigter Invalidität oder dauerhafter Einschränkung), kann das Mitglied den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
    • Der Nachweis der Sportuntauglichkeit hat durch ein ärztliches Attest im Original zu erfolgen, das die Unmöglichkeit der Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen eindeutig belegt.
    • Bis zur Vorlage des vollständigen Attests bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen.
    • Für vorübergehende Verhinderungen des Trainings ist die Regelung zur Ruhezeit in §3 dieser AGB maßgeblich.
  3. Umzug: Bei Umzug mehr als 50 km vom Studio entfernt kann die Mitgliedschaft mit einmonatiger Frist zum Monatsende gekündigt werden.

§3 Ruhezeit: Beginn und Ende

  1. Voraussetzungen und Antrag: Das Mitglied kann die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, berufliche Versetzung, längere Urlaubsreise) für einen vertraglich festzulegenden Zeitraum stilllegen (Ruhezeit). Ein Antrag auf Ruhezeit muss dem Studio in Textform (z.B. E-Mail) spätestens 14 Tage vor Beginn der gewünschten Ruhezeit und unter Vorlage des entsprechenden Nachweises zugehen.
  2. Dauer der Ruhezeit: Die Ruhezeit muss mindestens einen vollen Kalendermonat betragen und ist auf maximal 6 Monate pro Vertragsjahr begrenzt. Während der Ruhezeit ruht die Zahlungspflicht des Mitglieds.
  3. Nutzung und Verlängerung: Während der Ruhezeit ist das Mitglied nicht zur Nutzung der Studio-Einrichtungen und Leistungen berechtigt. Die vertraglich vereinbarte Erstlaufzeit sowie jede vereinbarte Verlängerungslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum der in Anspruch genommenen Ruhezeit.
  4. Aufhebung und Vertragsreaktivierung:
    • a) Beendigung der Ruhezeit: Die Ruhezeit endet automatisch mit dem ursprünglich vom Mitglied beantragten und vom Studio bestätigten Enddatum.
    • b) Vorzeitige Aufhebung: Eine vorzeitige Aufhebung der Ruhezeit und damit die Reaktivierung der Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn das Mitglied das Studio mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Wiederbeginn in Textform darüber informiert.
    • c) Wiederbeginn der Zahlungspflicht: Die Zahlungspflicht des Mitglieds beginnt unmittelbar mit dem Tag der Aufhebung der Ruhezeit bzw. mit dem in Abs. 4a festgelegten Enddatum der Ruhezeit. Ist der Wiederbeginn vor dem Monatsende, wird der Beitrag für den Restmonat anteilig berechnet.

§4 Beiträge und Zahlungsmodalitäten

  1. Alle vom Studio angegebenen Preise, insbesondere die monatlichen Mitgliedsbeiträge und die einmaligen Gebühren, verstehen sich als Endpreise (Bruttopreise) und enthalten die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).
    Die Mitgliedsbeiträge sind auch bei Nichtnutzung der Einrichtungen fällig.
  2. Die monatlichen Beiträge sind im Voraus, spätestens zum 01. eines Monats zu entrichten.
  3. Das Mitglied ermächtigt den Betreiber, Zahlungen per SEPA-Lastschrift einzuziehen. Rückbuchungskosten trägt das Mitglied.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten §5 dieser AGB.
  5. Der Betreiber ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit angemessen zu erhöhen, wenn sich die Betriebskosten (z. B. Energie, Personal, Steuern) wesentlich erhöhen.
  6. Eine Beitragserhöhung wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
  7. Das Mitglied hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung.

§5 Zahlungsverzug

  1. Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  2. Offene Beträge werden bis zum Ende der Vertragslaufzeit eingefordert, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Für jede Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzugs kann der Betreiber eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erheben. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
  4. Daneben bleiben die gesetzlichen Regelungen des §314 BGB unberührt.
  5. Verzugszinsen und Mahnkosten: Im Falle des Zahlungsverzugs ist das Studio berechtigt,
    • die entstehenden Mahnkosten (für jede Mahnung) in Rechnung zu stellen und
    • gesetzliche Verzugszinsen zu fordern. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§288 BGB).

§6 Pflichten des Mitglieds

  1. Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung und Anweisungen des Personals einzuhalten. Die jeweils gültige Fassung der Hausordnung hängt deutlich sichtbar in den Geschäftsräumen des Studios (Hauptstraße 88, Wuppertal) aus. Das Mitglied verpflichtet sich, die Regelungen der Hausordnung strikt einzuhalten.
  2. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Trainers oder Erziehungsberechtigten trainieren. Eltern haften im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für das Verhalten ihrer Kinder.
  3. Das Mitglied erkennt an, dass Training auf eigene Verantwortung erfolgt.
  4. Das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigenes Risiko.
  5. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Personals kann der Betreiber das Mitglied zeitweise sperren oder fristlos kündigen.

§7 Datenschutz & SEPA

  1. Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
    Zweck der Verarbeitung ist die Verwaltung der Mitgliedschaft, der Zahlungsabwicklung sowie die Kommunikation mit dem Mitglied.
    Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website [www.kraftbunker.de/datenschutzerklaerung/] abrufbar.
    Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich zulässig ist.
  2. Das Mitglied stimmt zu, dass Zahlungsdaten für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert werden.
  3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder für die Vertragsdurchführung notwendig.

§8 Haftung

  1. Gesundheitliche Eignung und Eigenverantwortung des Mitglieds
    • Das Mitglied versichert, dass es sportgesund ist und an keiner Krankheit leidet, welche die sportliche Betätigung ausschließt oder die Gefahr einer Schädigung bei der Nutzung des Studios bergen könnte.
    • Das Training im Studio erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.
    • Das Studio empfiehlt, vor Beginn des Trainings einen ärztlichen Gesundheits-Check-up durchzuführen.
    • Für selbstverschuldete Verletzungen des Mitglieds, die durch falsche Ausführung von Übungen, fehlerhafte Selbsteinschätzung oder unsachgemäßen Umgang mit Geräten entstehen, übernimmt das Studio keine Haftung. Die Anweisungen des Personals sind stets zu befolgen.
  2. Haftung für mitgebrachte Gegenstände und Wertgegenstände
    • Das Studio haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Kleidung oder Wertgegenständen (insbesondere Schmuck, Bargeld, elektronische Geräte) des Mitglieds.
    • Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Spinde erfolgt auf eigene Gefahr. Das Studio empfiehlt, Wertgegenstände nicht mit ins Studio zu bringen.
    • Die Verpflichtung des Mitglieds, den Spind nach dem Training zu leeren, dient der Sicherheit. Bei Zuwiderhandlung ist das Studio berechtigt, den Spind im Rahmen der Hausordnung zu öffnen.
  3. Verfügbarkeit von Geräten und Betriebsunterbrechungen
    • Das Studio gewährleistet, dass eine ausreichende Anzahl an Geräten zur Verfügung steht. Ein Anspruch des Mitglieds auf die stets sofortige Verfügbarkeit eines bestimmten Gerätes besteht jedoch nicht.
    • Vorübergehende Schließungen des Studios oder einzelner Bereiche (z.B. wegen Revisionen, Renovierungsarbeiten, Instandhaltung, oder behördlicher Anordnung) berechtigen das Mitglied nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Minderung der Beiträge, sofern die Schließungen zumutbar sind und die Leistungen im Wesentlichen weiterhin erbracht werden können.
  4. Haftung des Studios (Gesetzliche Haftung)
    Das Studio haftet für Schäden des Mitglieds:
    • Unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
    • Unbegrenzt für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
    • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Studio nur, soweit es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall wird die Haftung des Studios auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
    • Im Übrigen ist die Haftung des Studios für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.Im Übrigen ist die Haftung des Studios für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.

§9 Besondere Bedingungen für flexible Tarife (Wochenmitgliedschaften)

  1. Vorrangregelung: Für Mitgliedschaften mit wöchentlicher Abrechnung („Flex-Tarife“) gelten die Bestimmungen dieses Paragraphen vorrangig vor den Regelungen in §2 (Laufzeit) und §3 (Ruhezeit).
  2. Laufzeit & Kündigung: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt eine Woche. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Woche, sofern er nicht mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende der aktuellen Laufzeitwoche in Textform (z. B. E-Mail) oder über das Online-Buchungssystem gekündigt wird.
  3. Wöchentliche Ruhezeit (Freeze): Abweichend von §3 können Flex-Tarife wochenweise pausiert werden. Der Antrag auf Ruhezeit muss spätestens 3 Tage vor Beginn der neuen Laufzeitwoche beim Studio eingehen. Während der Ruhezeit ruhen die Zahlungspflicht und das Zutrittsrecht.
  4. Abrechnung: Die Beiträge werden wöchentlich im Voraus über das vereinbarte Zahlungsmittel eingezogen.
  5. Nachweispflicht für reduzierte Tarife: Tarife für Schüler, Studenten, Uniformierte oder Menschen mit Behinderung erfordern einen gültigen Nachweis. Dieser ist vor dem ersten Training vorzulegen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises ist das Mitglied verpflichtet, unaufgefordert einen neuen Nachweis zu erbringen, andernfalls erfolgt die Umstellung auf den Standardtarif zum nächsten Abrechnungszeitraum.

§10 Sonstiges

  1. Mitteilungen, Änderungen und Erklärungen können auch in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen, sofern nicht ausdrücklich die Schriftform verlangt wird.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Online- oder Zusatzangebote unterliegen denselben Bedingungen, soweit im Vertrag gesondert vereinbart.

§11 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Anhang: Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Kraftbunker Wuppertal – Streichan und Krull UG (haftungsbeschränkt)
Hauptstraße 88
42349 Wuppertal
info@kraftbunker.de


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Dienstleistung: Fitness-Mitgliedschaft (Vertragsnummer:               )

Bestellt am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:


(*) Unzutreffendes streichen.

§12 Streitbeilegung und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Wuppertal.
  3. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.